Aktuelle Information zur Präimplantationsdiagnostik
Am 07.07.2011 hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland in engen Grenzen zugelassen ist. Das Gesetz wurde am 24.11.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 08.12.2011 in Kraft. Eine Rechtsverordnung (RVO) regelt die Durchführung des Präimplantationsgesetzes. In der nun entstandenen Übergangszeit sollte keine PID durchgeführt werden darf, solange die Inhalte der Rechtsverordnung nicht bekannt sind und das Bundesgesundheitsministerium die Voraussetzungen für eine Zulasseung der PID-Zentren geschaffen hat.
Erlaubt sein wird die PID für Paare, die Anlageträger einer Gen- oder Chromosomenveränderung sind, die beim Kind zu einer schwerwiegenden Erkrankung führt sowie für chromosomale Veränderungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehlgeburt führen.
Hier finden Sie den Gestzestext zum Nachlesen:
