Information zum Gendiagnostikgesetz (GenDG) - Fachgebundene genetische Beratung nach GenDG

 

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,


das am 01. Februar 2010 in Kraft getretene GenDG schreibt vor, dass ab dem 01. Februar 2012 auf der Grundlage der am 11. Juli 2011 in Kraft getretenen GEKO-Richtlinie (Gendiagnostik-Kommission-Richtlinie) eine genetische Beratung nur durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte vorgenommen werden darf.


Die Veranlassung einer genetischen Diagnostik ist hiervon unberührt, hierfür ist weiterhin die auch bisher verwendete Einverständniserklärung ausreichend.


Sollte sich aus der Analyse ein auffälliger Befund ergeben, haben Sie weiterhin die Möglichkeit die Patienten zu einer genetischen Beratung zu einem Facharzt für Humangenetik zu überweisen.


Das GenDG ermöglicht Ihnen, diese genetische Beratung nach entsprechender Weiterbildung  (fachgebundene genetische Beratung nach GenDG) selbst durchzuführen. Die Beratungsinhalte beschränken sich dabei auf die klinischen Aspekte ihres Fachgebietes.


Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.


Prof. E. Holinski-Feder

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