MGZ Medizinisch Genetisches Zentrum

Vaterschaftsanalyse/Mutterschaftsanalyse/Verwandtschaftsanalyse

Zwillingsanalyse/Identitätsdiagnostik/Forensik

Allgemeines

In allen Fällen, in denen die Identität von Personen festgestellt oder die Zuordnung von biologischen Materialien zu Personen vorgenommen werden soll, werden heute praktisch ausschließlich molekulargenetische Methoden eingesetzt (sogenannter „genetischer Fingerabdruck“). Sie beruhen auf der Tatsache, dass das Genom eines jeden Menschen (mit Ausnahme von eineiigen Zwillingen) einzigartig ist und sich durch „Polymorphismen“ (= Normvarianten) voneinander unterscheidet.

Da diese „Polymorphismen“ oder „Merkmale“ mendelisch vererbt werden – das Kind erbt ein Merkmal vom Vater und eins von der Mutter - eignet sich ihr Nachweis zur Feststellung von verwandtschaftlichen Beziehungen, insbesondere zur Feststellung der Vaterschaft bzw. Mutterschaft.

Seit November 2001 werden nun durch die novellierten "Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten" der Bundesärztekammer auch Abstammungsgutachten vor Gericht zugelassen, die einzig unter Anwendung von DNA-Methoden erstellt worden sind. Vaterschaften werden dabei üblicherweise entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt (> 99,99% im Standardfall; verbales Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“) oder mit Sicherheit (100%) ausgeschlossen.


Diese Untersuchung ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 und DIN EN ISO 15189 bei der DACH akkreditiert und kann zur Vorlage bei Gericht bzw. Behörden (z. B. Jugendamt, Ausländeramt) verwendet werden.

 

An den Ringversuchen zur Qualitätssicherung der Spurenkommission der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (GEDNAP) nehmen wir regelmäßig und mit Erfolg teil.

 

Um eine Vertauschung der Proben zu verhindern, werden pro Person zwei Proben entnommen und getrennt analysiert.

 

Hinweis:

Wie bei allen genetischen Untersuchungen benötigen wir eine Einverständniserklärung aller untersuchten Personen, bei minderjährigen Kindern von einem sorgeberechtigten Elternteil.

Wir bitten vor Einsendung von Untersuchungsmaterial bei Sonderfällen (z. B. Verwandtschaft zwischen den möglichen Kindsvätern; Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen, die nicht Eltern-Kind-Verhältnissen entsprechen, z. B. Geschwister, Großeltern, Enkel, usw.) um telefonische Rücksprache.

 

Abb.1: Fallbeispiel mit zwei Putativ-Vätern. Das kindliche Allel „14“ wurde von der Mutter vererbt, der biologische Vater muss somit obligat das Allel „13“ besitzen. Vater A kann somit in vorliegendem Fall von der Vaterschaft ausgeschlossen werden, Vater B kommt als biologischer Vater in Frage.

 

Diagnostik

 

Indikation
  • Vaterschaftsanalyse/Mutterschaftsanalyse
  • Bestimmung der Ein- bzw. Zweieiigkeit, z. B. bei kon- oder diskordant erkrankten Zwillingen
  • Allgemeine Verwandtschaftsanalyse (Voll-/Halbgeschwisterschaft, etc.)
  • Klonalitätsanalyse (bei KMT-Patienten)
  • Herkunftsnachweise für biologische Materialien, insbesondere Urin („Doping"-screening bei Sportlern, Patienten unter Drogenentzugs-Therapie)
  • Forensische Spurenanalyse
Methodik

In nicht-kodierenden DNA-Bereichen finden sich Abschnitte, die aus Wiederholungen kurzer Abfolgen von 2 bis 5 DNA-Bausteinen bestehen. Der Ort (= Locus), an dem sich diese Wiederholungen im Genom befinden, ist bei jedem Menschen gleich. Die Anzahl der Einheiten dagegen, die auf der DNA direkt hintereinander geschaltet sind, variiert von Individuum zu Individuum. Diese Konstellation wird als „Mikrosatelliten“-DNA (STR; short tandem repeats) bezeichnet. Mit Hilfe von molekularbiologischen Methoden kann die genaue Anzahl der Einheiten an einem Locus bestimmt werden. Diese Zahlenwerte dienen somit als „Marker“. Bestimmt man die „Marker“ für viele verschiedene STR-Systeme (wir verwenden mindestens 16 STR-Systeme) auf verschiedenen Chromosomen, so erhält man ein für jeden Menschen einzigartiges Muster an Markern (Ausnahme: eineiige Zwillinge), den sog. „genetischen Fingerabdruck“. Da das Kind je ein Merkmal vom Vater und von der Mutter erbt, muss der biologische Vater (bzw. die biologische Mutter) in jedem STR-System mindestens ein Merkmal mit dem Kind gemeinsam aufweisen. Wenn dies in drei STR-Systemen nicht der Fall ist, muss der Putativ-Vater von der Vaterschaft ausgeschlossen werden (100%). Zeigt der Putativ-Vater jedoch ein übereinstimmendes Merkmal in jedem STR-System mit dem Kind, kann er von der Vaterschaft nicht ausgeschlossen werden. Es erfolgt eine biomathematische Auswertung (statistische Berechnung) für jeden Einzelfall, um die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft zu bestimmen.

 

Material

Wichtig: 2 Proben pro Person


  • 1 ml EDTA-Blut
  • Abstrich der Wangenschleimhaut
  • Urin
  • Weitere Materialien nur nach Rücksprache!
Dauer

ca. 1 Woche

Versand

Post oder Kurierdienst

Beratung

Anmeldung zum genetischen Beratungsgespräch unter +49 (0)89/309 08 86-0





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Ärztliche Leitung
Prof. Dr. med. Dipl. chem. Elke Holinski-Feder