Ist der Vaterschaftstest vor Behörden (Jugendamt, Ausländeramt oder Gericht) anerkannt?

Ja.
Unsere Vaterschaftsanalytik ist bei der DACH nach ISO EN DIN 17.025 akkreditiert, das heißt, wir erfüllen die höchsten anzusetzenden Qualitätskriterien. Außerdem nehmen wir regelmäßig an den Ringversuchen der deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (GEDNAP) teil. Aus diesem Grunde werden nur Proben analysiert, die von einem Arzt entnommen wurden. Die Probennahme kann entweder bei uns im Haus oder bei einem Arzt ihrer Wahl erfolgen. Sie können für letzteren Fall die Formblätter "Identitätsfeststellung" und "Untersuchungsauftrag" herunterladen und ausdrucken.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Probennahme gültige Personaldokumente mitbringen (für das Kind ggf. Geburtsurkunde). Für den Fall, dass die Proben nicht bei uns entnommen werden, ist zwingend erforderlich, dass die Proben nach der Entnahme direkt vom Arzt an uns verschickt werden!

Zuletzt aktualisiert am 18.03.2009 von Dr. Andreas Laner.

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