Die von Jacobi et a. (1997) verwendeten Kriterien für die Diagnose von einer familiären Schwannomatose sind:
- 2 oder mehr pathologisch erwiesene Schwannome bei radiologisch ausgeschlossenen Tumoren der Vestibularnerven (Akustikusneurinome) im Alter von mehr als 18 Jahren
Eine fragliche familiäre Schwannomatose liegt vor bei:
- 2 oder mehr pathologisch erwiesenen Schwannomen bei radiologisch ausgeschlossenen Tumoren der Vestibularnerven (Akustikusneurinome) im Alter von mehr als 30 Jahre, oder
- 2 oder mehr pathologisch erwiesene Schwannome in einer anatomisch begrenzten Verteilung (einzelner Teil des Körpers oder der Teil der Wirbelsäule), ohne radiologisch ausgeschlossene Tumoren der Vestibularnerven (Akustikusneurinome) in jedem Alter.
