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NIPT Trisomie 21, 18 und 13 als Leistung der GKV

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) für Trisomie 21, 18 und 13 kann seit dem  01.07.2022 nach Indikationsstellung durch die verantwortliche ärztliche Person als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse veranlasst werden.

Der Test kann dann durchgeführt werden, wenn er geboten ist, um der Schwangeren eine Auseinandersetzung mit ihrer individuellen Situation hinsichtlich des Vorliegens einer Trisomie im Rahmen der ärztlichen Begleitung zu ermöglichen.

(Quelle: Mutterschafts-Richtlinie in Kraft getreten am 01.01.2022)

Für die Abrechnung als Leistung der GKV ist die Übersendung eines Überweisungsschein Muster-10 mit der Anforderung „NIPT bzgl. Trisomie 21, 18 und 13“ nötig. Wir können die Analyse erst durchführen, wenn der Überweisungsschein Muster 10 vorliegt. Des Weiteren kleben Sie bitte den beiliegenden Barcode auf den Überweisungsschein der Patientin.

Weitere Informationen finden Sie hier:

NIPT Trisomie als GKV-Leistung - FAQ für Ihre Praxis (3 Seiten)

Quelle: Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)

Informationen für Ärzte zur NIPT Aufklärung:

Informationen Beratung und Veranlassung NIPT Trisomie

Leitfaden NIPT Patientenaufklärung

Webinar: NIPT-Patientenaufklärung - was gibt es zu beachten? (Datum: 05.10.2022, Dauer: 37:29)

 

NIPT - Beratung & Aufklärung für Ärzte (Dauer: 3:24)