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Das humangenetische Beratungsgespräch

Was ist ein humangenetisches Beratungsgespräch?

Grundsätzlich ist die humangenetische Beratung ein Informationsgespräch, das dem Ratsuchenden ermöglichen soll, seine Entscheidung unter Einbeziehung möglichst vieler Teilaspekte der jeweiligen Fragestellung zu treffen.

 

Was beinhaltet diese Beratung?

In einem gewöhnlich einstündigen Gespräch klärt Sie eine unserer Fachärztinnen darüber auf, ob es sich bei Ihnen um ein genetisch bedingtes Krankheitsbild oder bei Ihren Angehörigen handeln könnte und welche genetische Labordiagnostik zur weiteren Abklärung indiziert ist. Diese Beratung beinhaltet eine ausführliche Erhebung der Eigen- und Familienanamnese durch bereits vorhandene Befunden sowie ggf. eine körperliche Untersuchung, Aufklärung zu rechtlichen Rahmenbedingungen laut dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) und Informationen zu möglichen Therapiemöglichkeiten.

Bei der Beratung können auch gerne mehrere Familienmitglieder an diesem Gespräch teilnehmen

Übernimmt die Krankenkasse eine genetische Beratung?

Das humangenetische Beratungsgespräch ist ebenso wie die indizierte genetische Diagnostik eine Leistung der privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Versichertenkarte oder mit einem Überweisungsschein zum Beratungsgespräch kommen.

Wann ist ein humangenetische Beratungsgespräch sinnvoll?

Die Indikationen für eine genetische Beratung sind vielfältig. In praktisch allen Gebieten der Medizin gibt es Krankheitsbilder, die durch genetische Veränderungen verursacht oder zumindest mitverursacht werden. Hierzu gehören unter anderem Krankheitsbilder aus der Kinderheilkunde, der Neurologie und der Onkologie.

Besondere Bedeutung hat die genetische Beratung in der pränatalen Diagnostik. Die Eltern sollten im Rahmen eines ausführlichen humangenetischen Beratungsgespräches über die Möglichkeiten und Grenzen genetischer Diagnostik informiert werden, um dann ihre persönliche Entscheidung treffen zu können.

Die Maßnahme der in-vitro-Fertilisation wird von vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch in Anspruch genommen. Die Ursache eines unerfüllten Kinderwunsches kann in zytogenetisch oder molekulargenetisch nachweisbaren Veränderungen liegen. Diese können abgeklärt werden, um das Risiko für ein Kind mit einer genetischen Erkrankung zu präzisieren.

Wie erhalte ich einen Termin zur genetischen Beratung

Wenn eine Indikation zur genetischen Beratung besteht, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Überweisung. Gerne können Sie aber mit Ihrer Fragestellung auch direkt zu uns kommen. Unser Sekretariat hilft Ihnen unter 089 /30 90 886 – 0 gerne weiter.

Bitte vereinbaren Sie in beiden Fällen einen Termin.

Was kommt nach einer genetischen Labordiagnostik?

Das Ergebnis einer solchen Diagnostik wird ebenfalls gemeinsam mit Ihnen im Detail besprochen und dabei auch erläutert, was der Befund hinsichtlich z. B. der aktuellen Behandlung und Betreuung, der Vorsorgeempfehlungen oder ggf. auch der Familienplanung bedeutet. In diesem Rahmen vermitteln wir Informationen über Ausprägung, möglichen Verlauf und ggf. und ggf. Informationen zu möglichen Therapiemöglichkeiten eines genetischen Krankheitsbildes und arbeiten dabei interdisziplinär mit Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammen, um die bestmögliche Weiterbetreuung von Ihnen und Ihrer Familie zu gewährleisten.

Zudem unterstützen wir Sie auch in Ihren Entscheidungen in schwierigen Situationen wie z. B. auffälligen Untersuchungsbefunden in der Schwangerschaft oder wenn eine Erkrankung neu in einer Familie festgestellt wird.

Auch nach erfolgter genetischer Diagnostik stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, damit Sie sich beispielsweise über neue wissenschaftliche Erkenntnisse, ergänzende diagnostische Möglichkeiten oder aktuelle Früherkennungs- oder Therapieempfehlungen informieren können.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren?

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