Der NIPT Nicht-invasive Pränataltest (Bluttest) kann mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Trisomien 21, 13 und 18 erkennen, für Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen erzielt der Test geringere, aber gleichwohl hohe Erkennungsraten. Eine Leistungsbewertung des im MGZ angewandte NIPT-Verfahrens (CE-zertifiziertes VeriSeq NIPT, Illumina) ergab in einer klinischen Studie mit 2.243 Proben (Einlings- und Zwillingsschwangerschaften) eine sehr hohe Testgüte:
Die Testgüte-Kriterien der Sensitivität und Spezifität geben die Wahrscheinlichkeit an, dass eine Schwangerschaft, in der tatsächlich eine bestimmte Chromosomenstörung vorliegt, auch ein positives Testergebnis erhält (richtig positiv) bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft, in der eine bestimmte Chromosomenstörung nicht vorliegt, auch ein negatives Testergebnis erhält (richtig negativ). Für die autosomalen Trisomien 21, 18 und 13 konnte in der Testkohorte eine Sensitivität und Spezifität von jeweils 99,9 % ermittelt werden.
Grundsätzlich gilt, dass eine Leistungsbewertung eines NIPT im Hinblick auf gonosomale Aneuploidien (Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen) im Rahmen einer klinischen Studie schwieriger ist. Da die meisten Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen nicht zu klinisch erkennbaren fetalen oder neonatalen Auffälligkeiten führen, können falsch-negative Testergebnisse unerkannt bleiben. Umgekehrt sind – auch aufgrund biologischer Besonderheiten wie maternaler Mosaikzellinien – falsch-positive Testergebnise möglicherweise häufiger (Bianchi DW, et al. Fetal sex chromosome testing by maternal plasma DNA sequencing: clinical laboratory experience and biology. Obstet Gynecol. 2015;125:375-82). Fetale Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen, die in einer zytogenetischen Untersuchung bestätigt worden waren, wurden in der klinischen Studie durch den Test in den meisten Fällen erkannt und ergaben Konkordanzraten von 90,5 % für X0 (19 von 21 bestätigten Fällen wurden richtig erkannt), 100 % für XXX (17 von 17 bestätigten Fällen wurden richtig erkannt), 100 % für XXY (23 von 23 bestätigten Fällen wurden richtig erkannt) und 91,7 % für XYY (11 von 12 bestätigten Fällen wurden richtig erkannt).
Der positive Vorhersagewert (PPV) eines Test ist ein statistischer Wert, der die Wahrscheinlichkeit angibt, dass eine getestete Chromosomenstörung bei einem auffälligen Testergebnis tatsächlich vorliegt. Dieser Wert ist – anders als die Testparameter Sensitivität und Spezifität - von der Hintergrundwahrscheinlichkeit für die getestete Chromosomenstörung und somit von der Prävalenz (Häufigkeit) in der getesteten Population abhängig. Je seltener eine getestete Chromosomenveränderung ist, desto geringer ist demnach der PPV bei einem positiven Testergebnis. Der PPV ist für die Trisomie 21 zwischen 33 % (bei Prävalenz von 0,05 %) und 95 % (bei Prävalenz von 2 %), für die Trisomie 18 zwischen 23 % (bei Prävalenz von 0,03 %) und 83 % (bei Prävalenz von 0,5 %) und für die Trisomie 13 zwischen 9 % (bei Prävalenz von 0,01 %) und 67 % (bei Prävalenz von 0,2 %) anzugeben. Auffällige Testergebnisse müssen daher immer durch eine diagnostische Untersuchung/Punktion bestätigt werden. Die Testergebnisse dürfen nicht als alleinige Grundlage für die Diagnose oder Entscheidungen hinsichtlich einer Fortsetzung oder eines Abbruchs der Schwangerschaft verwendet werden.
Das am MGZ - Medizinisch Genetischen Zentrum unter fachärztlicher Aufsicht angewandte NIPT-Verfahren (VeriSeq NIPT, Illumina) ist CE-zertifiziert. Dies bedeutet, dass das Testverfahren von einer unabhängigen Prüfstelle, die in staatlichem Auftrag handelt, zugelassen wurde.
Dennoch ist ein NIPT Nicht-invasiver Pränataltest (Bluttest) in der Schwangerschaft generell keine diagnostische Untersuchung, sondern er dient dazu, Aussagen zur Wahrscheinlichkeit der getesteten genetisch bedingten Abweichung des Fetus zu treffen. Ein unauffälliger Befund bedeutet somit in der Praxis nicht, dass die getestete fetale Auffälligkeit vollständig und mit 100 %iger Sicherheit ausgeschlossen ist. Umgekehrt sollte ein auffälliger Befund immer durch andere, meist invasive Verfahren überprüft werden.